Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
| Mofa Mindestalter: 15 Jahre |
| AM Mindestalter: 16 Jahre |
| A1 Eingeschlossene Klasse: AM Mindestalter: 16 Jahre |
| A2 Eingeschlossene Klassen: AM, A1 Mindestalter: 18 Jahre |
| A Eingeschlossene Klasse: AM,A1,A2 Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg 21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW 20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2,nur praktische Prüfung erforderlich |
| B Eingeschlossene Klassen: AM, L Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren |
| BE Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich |
| B96 Eingeschlossene Klassen: AM, L Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse) |
| C1
Mindestalter: 18 Jahre Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich |
| C1E Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden Mindestalter: 18 Jahre Vorbesitz Führerscheinklasse C1 erforderlich |
| C Eingeschlossene Klasse: C1 Mindestalter: 21 Jahre 18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1) Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich |
| CE Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D) Mindestalter: 21 Jahre 18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1) Vorbesitz Führerscheinklasse C erforderlich |
| D1 Mindestalter: 21 Jahre 18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1) Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich |
| D1E Eingeschlossene Klassen: BE und C1E bei Vorbesitz von C1 Mindestalter: 21 Jahre 18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1) Vorbesitz Führerscheinklasse D1 erforderlich |
| D Eingeschlossene Klasse: D1 Mindestalter: 24 Jahre 23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3) Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich |
| DE Eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E sofern C1 bereits im Vorbesitz Mindestalter: 24 Jahre 23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3) Vorbesitz Führerscheinklasse D erforderlich |
| L Mindestalter: 16 Jahre |
| T Eingeschlossene Klassen: AM, L Mindestalter: 16 Jahre |
Anmerkungen:
1)Zu den Klassen C und CE: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer nach Erwerb der Grundqualifikation nach §4, Abs. 1, Nr. 1BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz) sowie für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.
2)Zu den Klassen D1 und D1E: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.
3)Zu den Klassen D und DE: Die Altersgrenzen unterhalb von 24 Jahren orientieren sich an den detaillierten Vorgaben des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
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